| Außerordentliche Kündigung gegenüber Betriebsrätin |
| Montag, den 12. September 2011 um 22:03 Uhr |
Außerordentliche Kündigungen gegenüber Betriebsrätin bei der Firma Breuninger auch in 2. Instanz unwirksamKurzbeschreibung: Die Klägerin ist seit 1990 beim Kaufhaus Breuninger in Stuttgart als Mitarbeiterin im Verkauf beschäftigt und seit Mai 2010 Mitglied des Betriebsrats. Die Beklagte wirft der Klägerin vor, sie habe in der Sitzung des Betriebsausschusses am 1. September 2010 unter Zuhilfenahme eines Mobiltelefons einem Außenstehenden ermöglicht, die Beratung des Gremiums heimlich mitzuhören. Die Arbeitgeberin hat die Klägerin nach Bekanntwerden des Vorwurfs persönlich angehört und am 13. September 2010 deshalb fristlos gekündigt. Die Arbeitgeberin ist der Auffassung, dass zumindest der dringende Verdacht gegen die Klägerin bestehe, sie habe einen Außenstehenden heimlich mithören lassen. Am 20. September 2010 kündigte die Arbeitgeberin das Arbeitsverhältnis nochmals fristlos und wirft der Klägerin insoweit vor, sie habe in einem anderen gerichtlichen Verfahren vor dem Arbeitsgericht Stuttgart eine falsche Versicherung an Eides statt abgegeben.
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 09.09.2011 (AZ 17 Sa 16/11) |
