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Fragen, die in bezug auf Abmahnungen im Arbeitsrecht häufig gestellt werden:
- Muss vor einer Kündigung mehrfach abgemahnt werden?
Nein. Eine derartige Regel gibt es nicht. Im Geschäftsleben wird bei Zahlungsverzug häufiger gemahnt ( ebenfalls ohne rechtliche Notwendigkeit ) Eine Abmahnung genügt in der Regel.
- Stimmt es, das nach 2 Jahren die Abmahnung wirkungslos wird?
Nein. Maßstab sind alle Umstände des Einzelfalles, also Art der Verfehlung und insbesondere das Verhalten des Arbeitnehmers nach der Abmahnung.
- Muß eine Abmahnung schriftlich erfolgen?
Nein, aus Beweisgründen ist es jedoch zu raten.
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