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Unter Asylrecht versteht man:
- das Rechtsgebiet um Asyl, im engeren Sinne alle materiellen Normen über die temporären Aufnahme Verfolgter und der Abschiebung oder Einbürgerung (Naturalisation)
- im Speziellen aber das konkrete Recht des Einzelnen, als Asylbewerber Asyl zu beantragen und humanitäre Verpflichtung einer gesellschaftlichen Gruppe, darauf einzugehen.
Asyl beantragen Menschen zu Recht, wenn sie …
- in ihrem Land eine politische Meinung nicht äußern dürfen oder einer dort verbotenen, aber vom Asylland akzeptierten Partei angehören,
- aus Glaubensgründen verfolgt werden, oder
- weil in ihrem Land gegen Menschenrechte verstoßen wird.
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