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Asylrecht

Unter Asylrecht versteht man:

  • das Rechtsgebiet um Asyl, im engeren Sinne alle materiellen Normen über die temporären Aufnahme Verfolgter und der Abschiebung oder Einbürgerung (Naturalisation)
  • im Speziellen aber das konkrete Recht des Einzelnen, als Asylbewerber Asyl zu beantragen und humanitäre Verpflichtung einer gesellschaftlichen Gruppe, darauf einzugehen.

Asyl beantragen Menschen zu Recht, wenn sie …

  • in ihrem Land eine politische Meinung nicht äußern dürfen oder einer dort verbotenen, aber vom Asylland akzeptierten Partei angehören,
  • aus Glaubensgründen verfolgt werden, oder
  • weil in ihrem Land gegen Menschenrechte verstoßen wird.