Bei der Formulierung des Zeugnisses sind zwei Grundsätze zu beachten:
- Das Zeugnis muss wahr sein.
- Der Arbeitgeber hat das Zeugnis mit Wohlwollen zu erstellen.
Sinn ist es zum einen, dass der zukünftige Arbeitgeber einen Eindruck von den Leistungen des Mitarbeiters erhält. Der Mitarbeiter darf aber
zum andern nicht in seinem beruflichen Fortkommen behindert werden.
Ein wollwollend formuliertes Zeugnis kann in der Bewertung negativer sein, als der unkundige Leser es vermutet:
Übersteigerte Positivbewertung
Es ergibt sich eine andere Notenskala, als dieses von Schulzeugnissen üblich ist. In einem ganz groben Raster gemessen könnte man sagen, dass die nach Schulnoten vermutete Benotung etwa eine Note unter den Bezeichnungen der Schulzeugnisse liegt:
- zufrieden = ausreichend
- voll zufrieden= befriedigend
- stets voll zufrieden= gut
Aus dieser Notenskala ergibt sich, dass die bessere Leistung immer mit einem Zeitfaktor versehen wird. Das Zeugnis ist über die gesamte Zeitdauer des Beschäftigungsverhältnisses zu erstellen. Fehlt diese zeitliche Angabe, dann schließt der fachkundige Leser, dass die Leistung nicht während der Gesamtzeit den beschriebenen Anforderungen entsprochen hat.
