Home
Tag:haftung

Da der Erbe in die Rechtsposition des Erblasser einrückt haftet er auch für die Nachlassverbindlichkeiten (§ 1967 Abs. 1 BGB).

Zu den Nachlassverbindlichkeiten gehören die vom Erblasser verursachten Schulden. Zweitens gehören dazu die Verbindlichkeiten, die durch den Erbfall entstanden sind. Diese sind Verpflichtungen aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen.

Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers.

Weiterlesen...  

Der Erbe hat ein Interesse daran, mit nicht mehr als dem geerbten Nachlass zu haften.

Weiterlesen...  
Powered by Tags for Joomla